Nach der Identifizierung der rechtlichen Chancen und Risiken ist
- die Umsetzung der Erkenntnisse in den Kaufvertrag und damit
- die Zuordnung von Chancen und Risiken zwischen Verkäufer und Käufer von wesentlicher Bedeutung.
Erklärungen des Verkäufers,
dass
- er alle Unterlagen vollständig vorgelegt hat
- alle Um- und Ausbauten baurechtlich genehmigt sind
- keine Altlasten vorhanden bzw. das Kaufsobjekt kein belasteter Standort darstellt
- er den Käufer von nach Vertragsschluss entstehenden, ihn betreffenden Kosten entlasten werde
- alle vorgelegten Verträge ungekündigt sind
- keine weiteren Verträge bestehen
- keine rückständigen Grundsteuern vorhanden sind und keine Steueraufschubtatbestände dahinfallen
- er mit der Immobilie nicht gleichzeitig seinen Betrieb übertrage
- er keinen andern, noch nicht erfüllten Grundstückkaufvertrag geschlossen hat, und keine anderen eintragungsfähigen Grundbuchgeschäfte noch nicht angemeldet hat.
Vertragsbestimmungen,
öffentlich zu beurkunden, nebst den Standardklauseln des Grundstückkaufvertrages
- Regelung, dass dem Käufer die Unterlagen des Dataraums bekannt sind
- Möglichkeiten nachträglicher Kaufpreisanpassung
- Dauer der Sach- und Rechtsgewährleistung/Renditegarantien/Zusicherungen/Bezeichnung von essentialias für den Käufer (zB Rücktrittsmöglichkeit, falls ein Hauptmieter den Mietvertrag nicht unterzeichnet)
- Rechtsfolgen der Nichterfüllung oder nicht richtigen Erfüllung
- Suspensiv- oder Resolutivbedingungen für schwebende Rechtsgeschäfte
Weiterführende Informationen:
» Informationen zum Kauf / Verkauf von Immobilien
» Informationen zum Altlastenrecht
» Informationen zum Bau von Immobilien